24.10.2022 13:48 Uhr

Aktuelle Corona-Verordnungen in Niedersachsen und Bremen ab 29.03.2021

Keine wesentlichen Änderungen für den Sport

Die neuen Verordnungen für Niedersachsen und Bremen, gültig ab Montag, 29.03. und bis 18.04.2021, sind veröffentlicht.

In Bremen ändert sich im Wesentlichen nichts für den Tennissport.

Die wichtigen Punkte für Niedersachsen

  1. Der für den Sport wichtige § 2 (3) Nr. 10 wurde umformuliert. Bisher war die sportliche Betätigung von fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Jetzt kann ein Haushalt mit maximal zwei Personen eines anderen Haushaltes Sport treiben. Theoretisch ist Sport somit mehr als fünf Menschen möglich.
  2. Diese Regelung wurde auch in § 10 (1) Nr. 7 gleichlautend übernommen, welche Sport in und auf Sportanlagen regelt.
  3. Die Regelungen zum Leistungssport bleiben unverändert.
  4. Regelung § 18ff. (mögliche Betretungsverbote für bestimmte Bereiche, Zutrittseinschränkungen und Testpflicht, weitere Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, etc.). In Hochinzidenzkommunen gilt für den Sport dann weiterhin die bestehende Regelung vom 06.03.2021. Das bedeutet primär keine Ausweitungsmöglichkeit auf zehn Personen, und lediglich allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands
  5. Wichtig: für den Leistungssport nach § 16 der VO gibt es keine Sonderregelung in Hochinzidenzkommunen.

Der TNB weist noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass die kommunalen Sonderregelungen vor Ort ständig verfolgt werden müssen. Nur so können Unklarheiten und Ärger vermieden werden.

Des Weiteren bittet der TNB weiterhin um konsequente Einhaltung aller Hygienevorgaben insbesondere der AHA-Regeln.

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