24.10.2022 13:24 Uhr

Zur aktuellen Corona-Verordnung

Erste Lockerungen, weitergehende Entscheidungen obliegen den Landkreisen und Kommunen

Mit der neuen Corona-Verordnung der Länder Niedersachsen und Bremen wurden erste Lockerungen beschlossen, insbesondere für das Tennistraining im Freien mit Kindern unter 14 Jahren. Dieses darf in festen Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern zuzüglich max. zwei Trainer stattfinden. Die Gruppenzusammensetzung darf nicht wechseln.

Für den Tennissport in der Halle gilt weiterhin die Zwei-Haushalte-Regelung, auch wenn die Personenzahl auf fünf erweitert wurde. Die Empfehlungen des TNB zum Training und Doppel bleiben somit bestehen.

Natürlich gelten die Hygiene- und Abstandsregeln für innen und außen uneingeschränkt weiter.

Weitergehende Entscheidungen wurden weitestgehend in die Landkreise und Kommunen verschoben und stehen in starker Abhängigkeit vom lokalen Inzidenzwert. Deshalb gilt: Bei Unsicherheiten sind die Gesundheits- und Ordnungsämter vor Ort zu befragen.

Der TNB bittet weiterhin darum, mit Augenmaß zu handeln. Oberste Priorität haben die Vorsichtsmaßnahmen und die Gesundheit aller Tennisspielerinnen und -spieler in Niedersachsen und Bremen.

Weitere Verlängerung der Aussetzung der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung bis 28. März 2021

Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 03. und 10. Dezember 2020 bis zum 28. März 2021 zu verlängern. Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie Rechnung getragen werden. Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 28. März 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind internationale Turniere.

Die Planungen für den Spielbetrieb im Sommer laufen wie bereits kommuniziert weiter. Derzeit geht der TNB unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus 2020 und den aktuellen Maßnahmen gegen die Pandemie weiterhin von der Durchführung des Spielbetriebes ab Mai 2021 aus. Hinsichtlich der Aufbereitung der Platzanlagen verweisen wir auf die Meldung hier.

Die aktuelle Verordnung aus Niedersachsen und die Änderungsverordnung aus Bremen

Änderungsverordnung Bremen_07.03.2021.pdf
VO_Niedersachsen_15.03.2021.pdf
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