24.10.2022 12:28 Uhr

Neue Corona-Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen

Keine Änderungen für Tennisspieler

Auch nach den neuen Corona-Verordnungen der Länder darf in Niedersachsen und Bremen weiterhin Tennis gespielt werden. „Alle bestehenden Vorgaben zum Spiel- und Turnierbetrieb, Training und Leistungssport, einschließlich der TNB-Hygieneempfehlungen behalten ihre Gültigkeit“, erklärt TNB-Präsident Raik Packeiser.

Somit darf weiter Tennis-Einzel und –Doppel mit jeweils zwei Hausständen in der Halle gespielt werden. Auch Trainer können unter Einhaltung der Vorgaben und Abstandsregelungen ihrem Beruf weiter nachgehen. „Für diese Entscheidung sind wir sehr dankbar. Sie gibt dem Individualsport einen hohen Vertrauensvorschuss“, sagt Packeiser. „Es wird zudem deutlich, dass für den Sport eine starke Stimme erboben wird.

Gruppentraining auf Landeskader ausgweitet Die Erlaubnis, dass der Leistungssport am Bundesstützpunkt Hannover, im Landesleistungszentrum Hannover oder einem Landesstützpunkt in Gruppen erfolgen kann, wurde zudem vom Bundes- auf den Landeskader erweitert. „Das ist für unsere Trainer und Kaderspieler eine enorme Erleichtung und ermöglicht eine Weiterführung des zielorientierten Trainings“, freut sich auch TNB-Vizepräsdientin Leistungssport & Ausbildung, Beate Lonnemann. Sie weist aber nachdrücklich auf die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften hin.

Punktspiele Die offiziellem Spieltermine im Dezember werden auf die offiziellen Ersatz-Spieltermine im April verlegt. (siehe „Ergänzende Durchführungsbestimmungen für die Altersklassen").

Für alle Spiele, die nicht auf einem offiziellen Spieltermin liegen, sollten die Heimvereine zu einem neuen Spieltermin im neuen Jahr einladen.

Ergänzende Durchführungsbestimmungen für die Altersklassen

Ergänzende Durchfuehrungsbestimmungen Erwachsene Winter 2020_2021_02112020.pdf

Tagungen und Gültigkeit Tagungen und Schulungen können weiterhin mit bis zu 50 Personen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Wichtig ist die entsprechende Datenerfassung für die Nachverfolgungen (§ 7 der VO).

Gültigkeit hat die Verordnung bis 20.12.2020. Ausgenommen sind die Regelungen für die Gruppengröße zur Weihnachts- und Silversterzeit sowie für Feuerwerke. Diese bleiben bis 01.01.2021 in Kraft.

Die Verordnung für das Land Bremen ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Sobald dieses geschehen ist, erfolgen auf der Homepage des TNB www.tnb-tennis.de sowie über alle Social Media-Kanäle des Verbandes weitere Informationen.

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