07.03.2022 13:26 Uhr

Corona Update in Niedersachsen vom 02.02.2022

Tennis explizit als Individualsportart erwähnt

Es gibt eine ab heute gültige Corona-Verordnung für Niedersachsen. Berücksichtigt wurde ebenfalls erwartet das aktuelle Urteil des OVG Lüneburg bezüglich 3G-Regelung für Außensportanlagen bei Individualsport, siehe § 8b (4 und 5) der VO.

Rechtsklarheit für die Vereine schafft bei den Abstimmungen mit den Vertretern der Ordnungsämter nun die Tatsache, dass Tennis explizit in der Verordnung als Individualsportart erwähnt ist.

Wichtig sind folgende Aktualisierungen

·         In Niedersachsen wurde die Winterruhe bis Ablauf 23.02.2022 verlängert – somit gilt im kompletten Bundesland Niedersachsen bis 23.02.2022 die Warnstufe 3.

·         In Warnstufe 2 und 3 gilt für den Individualsport im Outdoorbereich auf dem Tennisplatz künftig die 3G-Regelung, innen bleibt es für Tennis auf dem Platz in beiden Stufen bei 2G (§ 8 4 und 5). Die Nutzung der sanitären Anlagen etc. unterliegen auch weiterhin 2Gplus, sofern nicht mehr als 10qm pro Person zur Verfügung stehen.

Die aktuelle Verordnung (02.02.2022)

2022-02-01-AL-CoronaSonderRS_A.PDF
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