09.01.2025 13:18 Uhr

Neue Richtlinien für den Sportstättenbau ab 2025

Eine Übersicht der Änderungen und neuen Richtlinien

Ein Beispiel für eine Traglufthalle an der TennisBase Hannover. Bildnachweis: Florian Petrow

Einheitliche Fördersätze

Ein wesentlicher Punkt betrifft den einheitlichen Fördersatz. Bisher gab es sechs verschiedene Fördersätze (30 %, 35 %, 40 %, 50 %, 60 %, 65 %), das ändert sich im Jahr 2025. Zukünftig gibt es einen einheitlichen Satz von maximal 40%. 

Keine Eigenmittel erforderlich

Eine große Erleichterung: Der Nachweis eigener finanzieller Mittel entfällt! Ab sofort können auch Maßnahmen gefördert werden, die komplett mit Fremdmitteln finanziert sind.

Maßnahmenbeginn vereinfacht

Statt auf die Freigabe des Sportbundes zu warten, kann der Maßnahmenbeginn direkt mit der Einreichung des Förderantrags erfolgen. So spart man wertvolle Zeit.

Höhere Maximalförderung

Neu: Die Obergrenze für Fördermittel steigt deutlich an. Statt bislang 100.000 Euro können nun bis zu 150.000 Euro beantragt werden.

Verwendungsnachweis

Ab 2025 ist ein Verwendungsnachweis für alle Maßnahmen erforderlich – unabhängig von der Fördersumme.

Anforderungen bei Baugenehmigungen

Die Abfrage „positiv beschiedene Bauvoranfrage“ entfällt, die Einreichung der Baugenehmigung muss bis zum 28. Februar des Förderjahres im Förderportal erfolgen.

Qualifikationsnachweis für kleinere Projekte

Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 25.000 Euro ist die Teilnahme an einem Online-Seminar des LSB oder an einem Beratungsgespräch des zuständigen Sportbundes Pflicht.

Neue Liste nicht förderfähiger Maßnahmen

Auch die Liste nicht förderfähiger Maßnahmen wurde angepasst. Ab sofort sind u. a. folgende Anschaffungen oder Projekte von der Förderung ausgeschlossen:

  1. Schlüsseltransponder

  2. Software(-Lizenzen) mit einer Laufzeit unter 10 Jahren

  3. Versorgungseinrichtungen bei Steganlagen (z. B. Stromsäulen/-kästen)

  4. Tribünen- und Zuschaueranlagen

  5. Spieler-/Trainerbänke (mit oder ohne Überdachung)

  6. Anzeigetafeln (nur förderfähig bei Neu- oder Erweiterungsbauten)

Was bedeutet das für euch?

Die neuen Regelungen bringen Vorteile, aber auch zusätzliche Anforderungen mit sich. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen, um das Förderpotenzial optimal auszuschöpfen. Dazu empfehlen wir die Vereinsberatung des TNB in Anspruch zu nehmen. Das Format „Hinein in den Verein“ eignet sich für den ersten Austausch. 

Hier habt Interesse an einer Vereinsberatung? Dann meldet euch per E-Mail oder Telefon bei unserem Vereinsberater: Nicolas Sanchez de la Torre, nicolas.sanchez@tnb-tennis.de oder 05063 9087-42.

Folgende Seminare werden Angeboten, in denen die Förderrichtlinie Thema sein werden:

 

Online Serie: "Mein" Sportstättenbauprojekt

In dieser Serie unterstützen wir Ehrenamtler ein Sportstättenbauprojekt im Verein zu planen und zu starten.

04.02.2025        Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 1 

18.02.2025        Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 2

04.03.2025        Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 3

18.03.2025        Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 4

 

Weitere Highlights zur Unterstützung der Ehrenamtler im Verein

25.03.2025        Sportstättenbau - der Tennisplatzbelag + neue LSB Förderrichtlinie

01.04.2025        Tennishalle - Verschiedene Hallentypen + neue LSB Förderrichtlinie

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