Neue Richtlinien für den Sportstättenbau ab 2025
Eine Übersicht der Änderungen und neuen Richtlinien
Einheitliche Fördersätze
Ein wesentlicher Punkt betrifft den einheitlichen Fördersatz. Bisher gab es sechs verschiedene Fördersätze (30 %, 35 %, 40 %, 50 %, 60 %, 65 %), das ändert sich im Jahr 2025. Zukünftig gibt es einen einheitlichen Satz von maximal 40%.
Keine Eigenmittel erforderlich
Eine große Erleichterung: Der Nachweis eigener finanzieller Mittel entfällt! Ab sofort können auch Maßnahmen gefördert werden, die komplett mit Fremdmitteln finanziert sind.
Maßnahmenbeginn vereinfacht
Statt auf die Freigabe des Sportbundes zu warten, kann der Maßnahmenbeginn direkt mit der Einreichung des Förderantrags erfolgen. So spart man wertvolle Zeit.
Höhere Maximalförderung
Neu: Die Obergrenze für Fördermittel steigt deutlich an. Statt bislang 100.000 Euro können nun bis zu 150.000 Euro beantragt werden.
Verwendungsnachweis
Ab 2025 ist ein Verwendungsnachweis für alle Maßnahmen erforderlich – unabhängig von der Fördersumme.
Anforderungen bei Baugenehmigungen
Die Abfrage „positiv beschiedene Bauvoranfrage“ entfällt, die Einreichung der Baugenehmigung muss bis zum 28. Februar des Förderjahres im Förderportal erfolgen.
Qualifikationsnachweis für kleinere Projekte
Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 25.000 Euro ist die Teilnahme an einem Online-Seminar des LSB oder an einem Beratungsgespräch des zuständigen Sportbundes Pflicht.
Neue Liste nicht förderfähiger Maßnahmen
Auch die Liste nicht förderfähiger Maßnahmen wurde angepasst. Ab sofort sind u. a. folgende Anschaffungen oder Projekte von der Förderung ausgeschlossen:
Schlüsseltransponder
Software(-Lizenzen) mit einer Laufzeit unter 10 Jahren
Versorgungseinrichtungen bei Steganlagen (z. B. Stromsäulen/-kästen)
Tribünen- und Zuschaueranlagen
Spieler-/Trainerbänke (mit oder ohne Überdachung)
Anzeigetafeln (nur förderfähig bei Neu- oder Erweiterungsbauten)
Was bedeutet das für euch?
Die neuen Regelungen bringen Vorteile, aber auch zusätzliche Anforderungen mit sich. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen, um das Förderpotenzial optimal auszuschöpfen. Dazu empfehlen wir die Vereinsberatung des TNB in Anspruch zu nehmen. Das Format „Hinein in den Verein“ eignet sich für den ersten Austausch.
Hier habt Interesse an einer Vereinsberatung? Dann meldet euch per E-Mail oder Telefon bei unserem Vereinsberater: Nicolas Sanchez de la Torre, nicolas.sanchez@tnb-tennis.de oder 05063 9087-42.
Folgende Seminare werden Angeboten, in denen die Förderrichtlinie Thema sein werden:
Online Serie: "Mein" Sportstättenbauprojekt
In dieser Serie unterstützen wir Ehrenamtler ein Sportstättenbauprojekt im Verein zu planen und zu starten.
04.02.2025 Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 1
18.02.2025 Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 2
04.03.2025 Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 3
18.03.2025 Serie "Mein" Sportstättenbauprojekt Teil 4
Weitere Highlights zur Unterstützung der Ehrenamtler im Verein
25.03.2025 Sportstättenbau - der Tennisplatzbelag + neue LSB Förderrichtlinie
01.04.2025 Tennishalle - Verschiedene Hallentypen + neue LSB Förderrichtlinie
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