FÖRDERUNG VON KLEINMATERIALIEN UND -MASSNAHMEN ZUM ENERGIESPAREN
Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden
In Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.
Was wird gefördert?
Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)
Nicht förderfähig sind u.a.:
der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte
Umrüstung auf effizientere Anlagen oder Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
PV-Anlagen
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit dem untenstehenden Kontakt per E-Mail in Verbindung.
Weitere Hinweise
Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden
Es ist kein Eigenanteil notwendig
Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich
Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Folgende Schritte sind notwendig:
Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen
Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen
Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen (Abrechnung ist ab dem 01.04.2023 möglich)
Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus
Zahlungseingang prüfen
Kontakt:
E-Mail: enkzu@lsb-niedersachsen.de